Kontakt

Integrationsfachdienst für schwerbehinderte Menschen (IFD)
Magdalena Windoffer, Heinz Walczak
Olaf Pieck, Marion Ommen,
Claudia Haarmann, Corinna Rolf
Johannisstraße 91
49074 Osnabrück
Telefon: +49 541 341-0
Telefax: +49 541 341-479
E-Mail: ifd@caritas-os.de  

 
Offene Sprechzeit
Sprechstunde: dienstag 10:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminabsprache
 
Integrationsfachdienst  

Integrationsfachdienst für schwerbehinderte Menschen


Menschen mit einer Behinderung haben es besonders schwer sich im Arbeitsleben zu behaupten. Damit auch sie auf dem Arbeitsmarkt eine Chance haben, begleitet und berät sie der Integrationsfachdienst (IFD) des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Osnabrück im Auftrag des niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Frau mit Handschuhen nimmt eine Metallplatte, um sie nuter eine Stanze zu legen.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten.
Foto: M.Löning 



Seit 1989 besteht der IFD im Caritasverband und war zunächst nur für die Begleitung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zuständig, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis hatten. Seit Februar 2007 ist der IFD auch zuständig für Arbeit suchende Menschen.

Der Integrationsfachdienst nach SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und in bestehenden Arbeitsverhältnissen. Er versteht sich als Partner, sowohl der schwerbehinderten Arbeitnehmern als auch der Arbeitgeber vor, während und nach der Einstellung.


Wir bieten Unterstützung …

…. für schwerbehinderte Menschen

  • bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz
  • bei der Vorbereitung der Arbeitsaufnahme durch Trainings und Praktika
  • bei dem beruflichen Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung 
  • durch psychosoziale Betreuung
  • bei Gefährdung des Arbeitsplatzes
  • bei Konflikten mit Kollegen/-innen
  • bei Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz


….. für Sie als Arbeitgeber

  • bei der Suche nach geeigneten Bewerbern
  • bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • durch Information über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz
  • durch Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen unter Berücksichtigung betrieblicher Bedingungen
  • bei Leistungsschwankungen
  • bei Fehlzeiten, Störungen des Betriebsfriedens
  • durch Information über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen


Der Integrationsfachdienst ist nach § 109 SGB IX beauftragt und wird im Einzelfall "im Auftrag" verschiedener Auftraggeber tätig. Er arbeitet vertrauensvoll zusammen mit der Agentur für Arbeit, der AGOS, der MaßArbeit und den anderen Reha-Trägern. 


Ein Team erfahrener Fachkräfte berät Sie:

  • kompetent
  • streng vertraulich
  • kostenlos


Eine Beratung ist nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Beratungsgespräche finden nur nach Vereinbarung in den Räumlichkeiten des Caritasverbandes in Osnabrück, Johannisstr.91, beim Arbeitgeber oder beim Arbeitnehmer statt.







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